Dr. rer. nat. Andreas Keymer

Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney, Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC)

keymer@grunecker.de     S/MIME

+49 (0) 89 21 23 50

Standort: München

Sprachen: Deutsch, Englisch

Expertise

​Dr. Andreas Keymer ist Teil der Praxisgruppe Life Sciences. Seit seinem Eintritt in die Welt des gewerblichen Rechtsschutzes hat sich Andreas auf biopharmazeutische Patente spezialisiert und umfangreiche Erfahrungen in Erteilungs- und Einspruchsverfahren vor dem Deutschen und Europäischen Patentamt gesammelt.

Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Ausarbeiten von Patentanmeldungen, das Begleiten von Erteilungs- und Einspruchs-/Nichtigkeitsverfahren, das Erstellen von FTO/Rechtsgutachten, das Betreuen von Patentierungsstrategien sowie das Portfoliomanagement von Patentfamilien. Hierbei ist Andreas für multinationale Konzerne, mittelständische Unternehmen, Universitäten und Start-Ups aus Europa, den USA und Asien tätig.

Vor seinem Eintritt in die Kanzlei Grünecker im Jahr 2024 arbeitete Andreas für eine etablierte IP-Kanzlei mit niederländischen Wurzeln.

Andreas ist Mitglied des EPI, FICPI und der Deutschen Patentanwaltskammer.

Seine Freizeit verbringt Andreas gerne auf Konzerten, im Dachzelt oder auf dem Fahrrad.

Schwerpunkte

  • Patentrecht
  • Patentverletzung
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Lizenzen & Technologietransfer

Branchen

  • Immunologie und Immunonkologie
  • Impfstoffe
  • RNA-Interferenz (RNAi)
  • Antikörper und Antikörper-Wirkstoff-Konjugate
  • Protein Engineering
  • Biotechnologie
  • Diagnostika
  • Lebensmittelindustrie
  • Fleischersatzprodukte

Vita

  • Studium der Biologie und Chemie; Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München; Staatsexamen 2014
  • Promotion auf dem Gebiet der molekularen Pflanzengenetik; LMU München, 2019
  • Zulassung als European Patent Attorney, 2022
  • Zulassung als Deutscher Patentanwalt, 2023
  • Zulassung als European Trademark and Design Attorney, 2023
  • Zulassung als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC), 2023