Juristentipp: Farbmarken

Ob Nivea-Blau, Sparkassen-Rot oder Langenscheidt-Gelb - immer wieder wird vor Gericht um Farbmarken gestritten. Dr. Nicolás Schmitz erklärt in "Werben & Verkaufen, was beim Marketing beachtet werden muss, um eine Farbmarke nicht zu gefährden.“Marketingverantwortliche müssen vor allem darauf achten, dass sie ihre Farbmarke richtig positionieren und über einen langen Zeitraum pflegen", rät Schmitz. Nur wenn in einer Verbraucherumfrage mehr als 50 % der potentiellen Kunden Farbe und Produkt miteinander in Verbindung bringen besteht die Chance, die Farbmarke auch rechtlich durchzusetzen.