Darf dieses Blau Nivea ganz allein gehören?

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes über das Nivea-Blau sprach die Redaktion der Zeitung „Die Welt“ mit Dr. Holger Gauss, Rechtsanwalt bei Grünecker. „Ich rechne damit, dass der Fall frühestens Ende 2016 abgeschlossen sein wird“, sagt Dr. Gauss. Für Beiersdorf sei die Entscheidung des BGH vorteilhaft: Es reiche im Prinzip aus, wenn in einer Verkehrsbefragung jeder zweite Befragte die Marke kenne.