EuGH: „Nintendo-BigBen“ - Zuständigkeit bei internationaler Verletzung eines Gemein-schaftsgeschmacksmusters

BigBen Frankreich stellt Zubehör her, das mit einer Spielkonsole von Nintendo kompatibel ist, und liefert es nach Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Nintendo Spielkonsole ist durch ein Ge-meinschaftsgeschmacksmuster geschützt. Die Spielekonsole wurde in der BigBen Werbung abgebildet. Der EuGH hat hierzu – auf Vorlage durch das OLG Düsseldorf - in einer Entscheidung (C-25/16) vom 27. September 2017 geurteilt: Die Wiedergabe eines Gemeinschaftsgeschmacks-musters, um auf die Kompatibilität mit Zubehör zu verweisen, ist zulässig, wenn Sie den Gepflo-genheiten des redlichen Geschäftsverkehrs entspricht, die normale Verwendung des Ge-schmacksmusters nicht über Gebühr beeinträchtigt und die Quelle angegeben ist. Ein nationales Gericht sei international zuständig, Maßnahmen zu ergreifen, die auch Tätigkeiten außerhalb der Lieferkette nach Deutschland und die gesamte Europäische Union betreffen. Anwendbar sei das Recht des Staates, in dem die Verletzung begangen wurde. Hierbei sei nicht auf jede einzelne Verletzungshandlung abzustellen, vielmehr sei im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Ort zu bestimmen, an dem die ursprüngliche Verletzungshandlung, auf die das vorgeworfene Verhalten zurückgeht, begangen worden ist oder droht.

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