OLG Düsseldorf – „Einstweilige Verfügung und FRAND“ – zu den Pflichten des SEP-Inhabers

In einem Beschluss vom 18.07.2017 hat das OLG Düsseldorf (I-2 O 23/17) die Pflichten des SEP-Inhabers, der ein Patent im Wege einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen sucht, er-läutert: Dieser muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der festgestellten Patent-benutzung dem Verletzer ein ausformuliertes Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen unterbrei-ten. Dies muss bereits in der Phase geschehen, in der eine Einspruchs- oder Nichtigkeitsent-scheidung noch aussteht. Die Abgabe eines Lizenzangebotes, das nicht FRAND-Bedingungen entspricht, und der damit verbundene Zeitverlust wirken dringlichkeitsschädlich.

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