Änderung der Benennungsgebühr beim Europäischen Patentamt

Beginnend mit dem 1. April 2009 beträgt die Benennungsgebühr bei europäischen Patentanmeldungen unabhängig davon, wie viele Vertragsstaaten benannt sind, € 500. Die Regelung betrifft europäische Patentanmeldungen, die am oder nach dem 1. April 2009 angemeldet werden oder internationale Anmeldungen, die an oder nach diesem Tag in die regionale Phase eintreten. Für alle vorherigen Anmeldungen ist eine Benennungsgebühr von € 85 für jeden benannten Vertragsstaat bis zu einem Maximum von 7 Gebühren (€ 595) zu bezahlen. Die Neuregelung führt daher zu einer Verbilligung, wenn sechs oder mehr Vertragsstaaten benannt werden. Bei fünf oder weniger benannten Vertragsstaaten wird die Benennung teurer.