Autohersteller unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos

Am 14. Januar 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kraftfahrzeughersteller nicht unter Berufung auf seine Markenrechte den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung seines Originalfahrzeuges auch die Originalmarke tragen, verbieten kann. Die Verbraucher sehen in der Marke auf dem Spielzeugmodellauto keinen Hinweis auf die Herkunft.