Beiersdorf muss um sein Nivea-Blau fürchten

Unilever hat beantragt, dass Nivea‘s charakteristischer Blauton nicht weiter als Farbmarke geschützt wird. Beiersdorf muss nun nachweisen, das Nivea-Blau von den Kunden als unverkennbares Markenzeichen wahrgenommen wird. Gegenüber der "Welt" bezeichnet Grünecker-Anwalt Dr. Nicolás Schmitz das Unterfangen, die Farbe zu schützen, als "Markenrecht auf dem Hochreck" - schwierig, aber nicht unmöglich. Aber auch der Antrag auf Löschung der Farbmarke habe seine Begründung: "Ein Kläger wie Unilever will für sich Rechtssicherheit haben", weiß Schmitz. Sonst riskierte Unilever, Produkte vom Markt nehmen zu müssen, weil sich der geschützte Farbton auf deren Verpackung wiederfindet.