Beim Europäischen Patentamt werden mehrere Möglichkeiten der Überprüfung von Entscheidungen der Beschwerdekammern diskutiert

Beim Europäischen Patentamt wird das Thema diskutiert, dass es keine strikte Trennung zwischen der Verwaltung des Amtes und der Rechtsprechung gibt. Kürzlich hat die Große Beschwerdekammer in einer Grundsatzentscheidung (R 19/12) beanstandet, dass der Vorsitzende einer Beschwerdekammer gleichzeitig ein ranghohes Mitglied der Verwaltung war. Eine der diskutierten Möglichkeiten besteht darin, Beschwerdekammerentscheidungen des Europäischen Patentamtes vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Allerdings ist dieses Vorhaben sehr ambitioniert, weil das Europäische Patentamt nicht in die Strukturen der Europäischen Union eingebunden ist. Das Amt ist auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens geschaffen worden, das 38 Mitgliedsstaaten umfasst, von denen lediglich 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.