BGH bekennt keine Farbe

Der Streit zwischen Beiersdorf und Unilever um die Farbmarke "Nivea-Blau" geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung auf Juli vertagt. Fraglich ist derzeit noch, welchen Bekanntheitsgrad eine Farbmarke vorweisen muss, wenn sie markenrechtlich geschützt werden soll. Der Streit zwischen Beiersdorf und Unilever könnte jetzt entweder vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder dem Bundespatentgericht weiterverhandelt werden. Bleibt der Fall in Deutschland, könnten neue Fakten zum Bekanntheitsgrad hervorgebracht werden. "Das wäre für Beiersdorf eine zweite Chance", so Dr. Nicolás Schmitz, Rechtsanwalt bei Grünecker in "Horizont". Würde die Farbmarke jedoch gelöscht, hätte dies weitreichende Folgen: "Das wäre schon ein Signal für Inhaber von abstrakten Farbmarken: Sie müssen sich, sowohl zum Zeitpunkt der Markenanmeldung als auch in der Zeit danach, sehr darum kümmern, dass die Farbe in der Außenkommunikation durchgängig verwendet wird", warnt Schmitz.