Bundesgerichtshof bestätigt Zwangslizenz für HIV-Medikament im einstweiligen Verfügungsverfahren

Wie schon früher an dieser Stelle berichtet (siehe Archiv September 2016) hat das Bundespatentgericht in der Entscheidung vom 31.08.2016 (3 LiQ 1/16) im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten der Firmengruppe Merck eine Zwangslizenz am deutschen Teil des europäischen Patents EP 1 422 218 (DE 602 42 459.3) des japanischen Pharmazieunternehmens Shionogi erteilt. Daher war es Merck weiter möglich das patentgeschütze HIV-Medikament Isentress zu vertreiben. Der Bundesgerichtshof hat nun im Beschwerdeverfahren, laut Pressemitteilung des Gerichts, die Entscheidung des Bundespatentgerichts aufrecht erhalten und hat dessen Einschätzung bestätigt, dass die vorgerichtlichen Bemühungen Mercks, eine Zustimmung zur Nutzung der Erfindung zu angemessenen geschäftsüblichen Bedingungen zu erlangen, im vorliegenden Fall ausreichend waren. Ferner teilt der Bundesgerichtshof laut Pressemitteilung ebenso die Auffassung, dass ein öffentliches Interesse, welches nach § 24 (1) Nr. 2 PatG Voraussetzung für die Erteilung einer Zwangslizenz ist, glaubhaft gemacht wurde. Die Begründung des Gerichts steht noch aus.