Bundespatentgericht erteilt Zwangslizenz für AIDS-Medikament

In einer Entscheidung vom 31.08.2016 (3 LiQ 1/16) hat das Bundespatentgericht zugunsten der Firmengruppe Merck eine Zwangslizenz am deutschen Teil des europäischen Patents EP 1 422 218 (DE 602 42 459.3) des japanischen Pharmazieunternehmens Shionogi erteilt. Der Senat sah es nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als erwiesen an, dass das patentgeschützte AIDS-Medikament von einer bestimmten Gruppe HIV-Infizierter Patienten aus medizinischen Gründen benötigt wird. Berücksichtigt wurde auch die Ansteckungsgefahr für Dritte. Die Firma Merck kann das AIDS-Medikament in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bereits bisher vertriebenen Darreichungsformen weiter anbieten. Die Entscheidung ist im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen. Eine Hauptsacheentscheidung steht noch aus. Die Entscheidung ist relevant, weil die Gewährung einer Zwangslizenz nach § 24 Abs. 1 PatG extrem selten ist.