Bundespatentgericht zur “Münchener Weißwurst”

Nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundespatentgerichts erfüllt die “Münchener Weißwurst” nicht die Voraussetzungen des EU-Rechts für eine Eintragung als geschützte geografische Angabe. Nach dem Richterspruch ist die “Münchener Weißwurst” eine “regionale, hauptsächlich südbayerische, aber nicht auf den Bereich München beschränkte Spezialität”, die zum weit überwiegenden Teil bereits seit Jahrzehnten aus anderen Regionen Bayerns stammt.