Bundesverfassungsgericht ebnet Weg für UPC

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Juli bekannt gegeben, dass es die Eilanträge gegen das Gesetz zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht als unzulässig ablehnt. Auch wenn die Entscheidung nur über den Antrag auf Vorabentscheidung erging, ist zu erwarten, dass der Bundespräsident das Gesetz nun unterzeichnen wird und es am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird. Laut dem vorbereitenden Ausschuss ist mit einer Vorbereitungszeit von 6-8 Monaten zu rechnen, sodass das UPC voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 bereitstehen wird.