Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Insolvenzrechtsreform vorgelegt

Die Insolvenz eines Lizenzgebers an geistigen Eigentumsrechten kann die Konsequenz haben, dass der Lizenznehmer seine Lizenzrechte verliert. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums schlägt vor, dies zu ändern. Die Lizenzrechte sollen – jedenfalls teilweise - bestehen bleiben und der Lizenznehmer das Recht erhalten, den Abschluss eines neuen Lizenzvertrages zu „angemessenen Bedingungen“ zu verlangen.