Die Insolvenz eines Lizenzgebers an geistigen Eigentumsrechten kann die Konsequenz haben, dass der Lizenznehmer seine Lizenzrechte verliert. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums schlägt vor, dies zu ändern. Die Lizenzrechte sollen – jedenfalls teilweise - bestehen bleiben und der Lizenznehmer das Recht erhalten, den Abschluss eines neuen Lizenzvertrages zu „angemessenen Bedingungen“ zu verlangen.