Das einheitliche Patentgericht der EU soll eine lokale Kammer in Österreich bekommen

Am 20. Januar 2015 hat der Ministerrat beschlossen, dass das einheitliche Patentgericht der EU eine lokale Kammer in Österreich erhalten soll. Die lokale Kammer soll in den Räumlichkeiten des österreichischen Patentamtes eingerichtet werden. Das einheitliche Patentgericht der EU soll strukturell aus einer Zentralkammer mit Hauptsitz in Paris und Nebensitzen in London und München und mehreren lokalen bzw. regionalen Kammern in den Mitgliedstaaten bestehen.