Ab dem 1. Januar 2014 wird die neue Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden gelten und die alte Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 ablösen. Die neue Verordnung gilt nicht für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern diese Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und es keine Hinweise darauf gibt, dass ein gewerblicher Handel vorliegt. Sie gilt ferner nicht für sogenannten illegalen Parallelhandel in Folge von Überschreitungen von in Lizenzverträgen festgelegten Mengen.