Das Europäische Patentamt entscheidet über eine Aussetzung des Erteilungsverfahrens

In einer gerade veröffentlichten Entscheidung vom 14. November 2013 hatte eine Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (J 0014/11) über die Beschwerde gegen eine Entscheidung der Prüfungsabteilung zu entscheiden, wonach das Erteilungsverfahren fortgesetzt worden ist, obwohl vor einem deutschen Gericht eine Patentvindikationsklage anhängig war. Die Beschwerdekammer ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prüfungsabteilung eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen hat, wie lange das Erteilungsverfahren auszusetzen ist. Dieses Ermessen der Prüfungsabteilung ist von der Beschwerdekammer nur in begrenztem Umfang überprüfbar. Allerdings sind neue Tatsachen, insbesondere zur Entwicklung des vor nationalen Gerichten geführten Vindikationsprozesses auch auf der Ebene des Berufungsverfahrens von der Beschwerdekammer zu berücksichtigen.