Das Europäische Patentamt kündigt an, zur Umsetzung des Einheitspatents bereit zu sein

Das Europäische Patentamt hat angekündigt, dass der vollständige rechtliche Verwaltungsrahmen fertiggestellt worden sei, der die Umsetzungsrichtlinien, Haushalts- und Finanzregeln, die Höhe der Aufrechterhaltungsgebühren und die Regeln betreffend die Verteilung der Aufrechterhaltungsgebühren zwischen dem EPA und dem Mitgliedsstaaten, die am einheitlichen Patentsystem teilnehmen, enthält. Nach Aussage des EPA sind die Vorbereitungen für das einheitliche Patentsystem abgeschlossen, soweit das EPA betroffen ist. Das ist ein Meilenstein. Allerdings kann das einheitliche Patentsystem erst starten, wenn das Europäische Patentgericht (UPC) eingesetzt ist, was noch nicht der Fall ist.