Das Gericht Rechtbank Amsterdam entscheidet zur Erschöpfung bei E-Books

In einer Entscheidung vom 21.07.2014 hat das Gericht Rechtbank Amsterdam die in der UsedSoft-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-128/11) niedergelegten Grundsätze angewandt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass E-Books äquivalent zu Papierbüchern zu behandeln sind. Jeder Verkauf ist unter dem Grundsatz der Erschöpfung rechtmäßig.