Das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts tritt am 01.10. 2009 in Kraft

Nachdem das Gesetz am 04.08. 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt es zum 01.10. 2009 in Kraft. Eine für die Praxis relevante Änderung besteht darin, dass Arbeitnehmererfindungen, die nach dem 30.09. 2009 gemeldet werden, automatisch auf den Arbeitgeber übergehen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Erfindung innerhalb von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung freigibt.