Das Kammergericht Berlin entscheidet über die englischsprachigen AGB´s von WhatsApp

In einer am 8. April 2016 verkündeten Entscheidung (5 U 156/14) hat das Kammergericht Berlin auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen der Firma WhatsApp Inc. verboten, AGB zu verwenden, die nicht in deutscher Sprache verfügbar sind. In der Entscheidung heißt es: „Alltags-Englisch mag verbreitet sein, für juristisches, vertragssprachliches und überhaupt kommerzielles Englisch, sowie es sich hier darstellt gilt, das aber nicht. Daher sind sämtliche Klauseln dieses Regelwerks, solange sie nicht ins Deutsche übersetzt werden, von vornherein und ungeachtet ihres eigentlichen Inhalts als intransparent und alle Verbraucher (abgesehen von solchen mit englischen Muttersprachkenntnissen bzw. besagten fachsprachlichen Kenntnissen) treuwidrig benachteiligend zu beurteilen.“