Das Landgericht Düsseldorf entscheidet über den „Gefällt mir“-Button von Facebook

In einer Entscheidung vom 9. März 2016 (12 O 151/15) hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW in einem Verfahren gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg weitgehend Recht gegeben. Allein die Integration des „Gefällt mir“-Buttons auf einer Seite von Peek & Cloppenburg hat dazu geführt, dass Daten über das Surfverhalten des Kunden, einschließlich der IP-Adresse schon beim einfachen Aufrufen der Seite an Facebook weitergeleitet wurden. Weil dies ohne die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers geschieht, sind hierdurch Datenschutzvorschriften verletzt. Der Betreiber einer Seite, wie hier Peek & Cloppenburg muss selber für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sorgen und kann seine Verantwortung nicht auf Facebook abwälzen.