Das Landgericht Düsseldorf entscheidet über „Portfolio-Splitting“ bei standardessentiellen Patenten (SEP)

In drei Entscheidungen ((4b O 120/14), (4b O 122/14) , (4b O 123/14)) hat sich das Landgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigt, ob es unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, dass der Inhaber eines sehr großen Portfolios standardessentieller Patente sein Portfolio aufsplittet, d. h. einen Teil der Patente auf einen Dritten überträgt, mit dem Ziel, auf diese Weise aus dem Portfolio höhere Lizenzgebühren zu generieren. Das Landgericht Düsseldorf hat dies in den vorliegenden Fällen gebilligt. Der Vertrag zur Übertragung eines Teils des Patentportfolios hat vorgesehen, dass die Übernehmerin die FRAND-Verpflichtungen der Überträgerin übernimmt und innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber der Standardorganisation eine eigene FRAND-Erklärung abgeben wird. Der Grundsatz der „Nichtdiskriminierung“ verlangt von dem Patentinhaber nur, die in einer vergleichbaren Position befindlichen Lizenznehmer gleich zu behandeln, nicht aber, auf Dauer allen Lizenznehmern exakt dieselben Lizenzbedingungen anzubieten.