Das Landgericht Düsseldorf legt dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Fall vor

In einer Entscheidung vom 21.03.2013 hat das Landgericht Düsseldorf dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zu standardessenziellen Patenten gestellt. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung „Orange-Book-Standard“ (Az.: KZR 39/06) relativ enge Voraussetzungen definiert hat, unter denen sich ein Verletzer eines standardessenziellen Patents mit dem „Lizenzeinwand“ verteidigen kann. Im Wesentlichen muss der Verletzer den Abschluss eines Lizenzvertrages in der Form anbieten, dass die Ablehnung dieses Angebots durch den Patentinhaber gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen würde. Darüber hinaus muss der Verletzer Rechnung legen und Schadenersatz leisten, um sich auf dieses Verteidigungsargument berufen zu können. In einer Pressemitteilung vom 21.12.2012 scheint die Europäische Kommission weniger strenge Voraussetzungen zu fordern, insbesondere dass der Patentverletzer zu Lizenzverhandlungen bereit ist. Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Klarstellung gebeten.