Das Landgericht Hamburg entscheidet über Urheberrechtsverletzung auf „YouTube“

Am 20. April 2012 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass das Video-Portal YouTube nur dann für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer verantwortlich ist, wenn gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstoßen wurde. Wenn YouTube über eine Urheberrechtsverletzung informiert wurde, ist das entsprechende Video unverzüglich zu sperren. Hinsichtlich der weiteren Prüfungs- und Kontrollpflichten ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung notwendig. Hierbei dürfen an YouTube keine Anforderungen gestellt werden, die die grundsätzlich zulässige Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.