Das Oberlandesgericht Düsseldorf konkretisiert FRAND Bedingungen

In einem Hinweisbeschluss vom 17.11.2016 (I-15 U 66/15) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Darlegungspflichten der Parteien im Streit über die Verletzung standardessentieller Patenter weiter konkretisiert. Dabei geht das OLG Düsseldorf davon aus, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Huawei ./. ZTE (C 170/13) auch auf Rechtsverhältnisse anzuwenden sind, die vor Erlass des EuGH-Urteils begründet worden sind. Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf enthält zahlreiche praxisrelevante Gesichtspunkte, von denen wir folgende hervorheben: Die nach dem EuGH-Urteil „vor der gerichtlichen Geltendmachung“ erforderliche Erklärung, eine Lizenz zu FRAND Bedingungen gewähren zu wollen, kann grundsätzlich während des Prozesses nachgeholt werden. Die Darlegungspflichten des Lizenzgebers, dass sein Lizenzangebot „fair und angemessen“ und „nicht diskriminierend“ ist, sind hoch: Der Lizenzgeber muss z. B. zur Benutzung gegebenenfalls ausgewählter Patente („proud list“) und zur Berücksichtigung unterschiedlicher geographischer Märkte vortragen. Desweiteren muss er darlegen, ob der angebotene Vertrag angepasst wird, wenn ein Patent ausläuft oder vernichtet wird. Schließlich muss er zur Gleichbehandlung der Marktteilnehmer, zu parallelen Lizenzverträgen und einer nicht diskriminierenden Durchsetzung der Schutzrechte gegen Verletzer vortragen.