Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet über die Schadensberechnung auf der Grundlage des Verletzergewinns

Das Oberlandesgericht Frankfurt ist zu dem Ergebnis gelangt, dass nur in Ausnahmefällen der vollständige Verletzergewinn nach einer Patentverletzung als Schadensersatz herauszugeben ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Gegenstand der Erfindung ein völlig neues Erzeugnis betrifft. Ist, wie üblich, der Gegenstand der Erfindung lediglich eine Detailverbesserung eines vorbekannten Erzeugnisses, so ist die Frage zu beantworten, in welchem Maße die widerrechtliche Nutzung des Patents Einfluss auf die Kaufentscheidung der Abnehmer gehabt hat.