Das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet über die Einstellung der Zwangsvollstreckung eines erstinstanzlichen Urteils im Zusammenhang mit FRAND

In einer Entscheidung vom 31. Mai 2016 (6 U 55/16) hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Vollstreckung aus einem Urteil des Landgerichts, das auf ein standardessentielles Patent gestützt war, eingestellt. Eine rechtliche Voraussetzung hierfür ist, dass die Entscheidung des Landgerichts voraussichtlich keinen Bestand haben wird. Das Landgericht hatte sich als nicht dazu verpflichtet angesehen, im Verletzungsprozess nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden, ob ein Lizenzangebot des Inhabers des standardessentiellen Patents tatsächlich den FRAND-Kriterien entspricht, oder nicht. Das Landgericht hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Verletzungsprozess hiermit überfrachtet würde und lediglich summarisch geprüft, ob das Lizenzangebot „nicht evident keine FRAND-Bedingungen enthalte“. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat dies im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH (C-170/13) als nicht ausreichend angesehen. Eine lediglich summarische Prüfung reicht nicht aus.