Das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet über Zwangslizenzeinwand

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 27.02.2012 die Anforderungen an einen erfolgreichen Zwangslizenzeinwand näher definiert. Die Klägerin wollte ein erstinstanzliches Urteil vollstrecken, das auf Verletzung von Patenten erkannte, die den Standard GPRS (General Packet Radio Service) betreffen. Die Beklagte hat den Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten und argumentiert, dass die Versagung einer Lizenz durch die Klägerin kartellrechtswidrig wäre. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Zwangsvollstreckung des erstinstanzlichen Urteils einstweilen eingestellt und die folgenden Anforderungen an das Angebot eines Lizenzvertrages gestellt: Dem Lizenznehmer müssen solche Einwendungen abgeschnitten sein, mit denen die Pflicht zur Unterlassung oder zum Schadensersatz bestritten wird. Er darf sich jedoch Einwendungen vorbehalten, die sich auf die Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr beziehen.