Das Oberlandesgericht München stärkt die Rechte von Markeninhabern gegenüber Ebay

Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland hat das OLG München entschieden, dass ein Markeninhaber einem Händler den Vertrieb von Markenware über Ebay untersagen darf. Nach Auffassung des Gerichts ist die hierin liegende Wettbewerbsbeschränkung von der EG-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen gedeckt. Diese Gruppenfreistellungsverordnung gilt allerdings nur für Markenhersteller mit einem Marktanteil von unter 30%. Liegt der Marktanteil darüber, hat der freie Wettbewerb Vorrang.