Der Bundesgerichthof bestätigt den Rechtsbestand des Microsoft-Patentes EP 618 540 betreffend FAT/VFAT

Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 20. April 2010 den Rechtsbestand des deutschen Teils des Europäischen Patentes EP 618 540 bestätigt. Dieser war im Oktober 2006 vom Bundespatentgericht vollständig widerrufen worden. Aufgrund der Bedeutung des Schutzrechtes im Bereich Dateiverwaltung hat der BGH eigens eine Presserklärung herausgegeben. Microsoft wurde vor dem BGH von Grünecker, Kinkeldey, Stockmair & Schwanhäusser vertreten.