Der Bundesgerichthof entscheidet über die Relevanz eines unzutreffenden Hinweises auf Markenschutz

Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass derjenige, der ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, den Verkehr regelmäßig in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise irreführt. Schon der Irreführungstatbestand setzt eine gewisse Erheblichkeit voraus. Eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach §3 UWG findet nicht statt.