Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung zu Verwendungsansprüchen

In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Übergang von einem Erzeugnisanspruch zu einem Verwendungsanspruch im Patentnichtigkeitsverfahren statthaft ist. Dem Patentinhaber, der im Erteilungsverfahren zu weitgehenden Sachschutz erhalten hat, dessen erfinderische Leistung aber darin begründet ist, eine neue und nicht naheliegende Verwendung der an sich bekannten Sache aufgezeigt zu haben, muss der ihm gebührende Schutz gewährt werden.