Der Bundesgerichtshof entscheidet über AdWord-Werbung bei Google

Am 22.01. 2009 hat der Bundesgerichtshof drei Fälle zur AdWord-Werbung bei Google behandelt: Bei der AdWord-Werbung werden fremde Kennzeichen als Schlüsselwörter im Rahmen der Recherche der Suchmaschine “Google” verwendet, um neben der Trefferliste Werbung zu platzieren. Im ersten Verfahren wurde eine fremde Marke für die AdWord-Werbung für identische Produkte verwendet. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob hierin eine Benutzung als Marke liegt, dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. In einem zweiten Verfahren hat die Beklagte das Suchwort “pcb” für ihre Werbung für Leiterplatten verwendet. Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung der Marke “PCB-POOL” verneint, weil “pcb” nur beschreibend für “printed circuit board” verwendet werde. In einem dritten Verfahren ging es um die behauptete Verletzung eines Unternehmenskennzeichens, das identisch als AdWord verwendet wurde. Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung mit der Begründung verneint, dass der Internetnutzer nicht annehme, dass die neben der Trefferliste erscheinenden Anzeigen von der von ihm eingegebenen Firma stammten.