Der Bundesgerichtshof entscheidet über Auslassungen in der deutschen Übersetzung Europäischer Patente

In einem Urteil vom 18. März 2010 ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen, dass der Patentinhaber auch dann Patentschutz in der Bundesrepublik Deutschland genießt, wenn eine fristgerecht in deutscher Sprache eingereichte Übersetzung des Europäischen Patents Auslassungen aufweist. Bei Auslassungen kann, ebenso wie bei einer fehlerhaften Übersetzung, eine berichtigte Übersetzung nachgereicht werden.