Der Bundesgerichtshof entscheidet über Aussetzung des Verletzungsprozesses wegen parallelem Patentnichtigkeitsverfahren

In einem Beschluss vom 17. Juli 2012 (X ZR 77/11 „Verdichtungsvorrichtung“)

hat der Bundesgerichtshof beurteilt, wann nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Nichtigkeitsverfahren ein Patentverletzungsstreit wegen einer neuen Nichtigkeitsklage auszusetzen ist. Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine weitere Aussetzung nur in Betracht kommt, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist. Die Entscheidung über die Aussetzung ist eine Ermessensentscheidung, bei der einerseits das Interesse an widerspruchsfreien Entscheidungen zu berücksichtigen ist und andererseits das Interesse des Patentinhabers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens. Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens ist das Interesse des Patentinhabers regelmäßig höher zu bewerten, so dass eine weitere Aussetzung nur dann in Betracht kommt, wenn die neue Nichtigkeitsklage offensichtlich begründet ist.