Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Anforderungen erfinderischer Tätigkeit

In einer Entscheidung vom 15. Mai 2012 hat der Bundesgerichtshof einen relativ hohen Standard zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit angewandt und ist dabei zu einem anderen Ergebnis als ein niederländisches Gericht gelangt. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt, wonach ein Patent mangels erfinderischer Tätigkeit widerrufen wurde. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht es zur Verneinung der erfinderischen Tätigkeit aus, dass der Fachmann aus dem Stand der Technik eine Anregung erhalten hat, dort beschriebene Maßnahmen aufzugreifen, die ihn zum Gegenstand der Erfindung führen, auch wenn die Ergebnisse nicht vorhersehbar waren. Auf die Vorhersehbarkeit kommt es nicht an. Vielmehr reicht es aus, wenn die zu ergreifenden Maßnahmen mit einer angemessenen Erfolgserwartung verbunden waren.