Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Patentierbarkeit der Dosierung eines Arzneimittels

Am 24. September 2013 hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung „Fettsäuren“ (X ZR 40/12) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts aufgehoben und ein Patent vollständig widerrufen. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, keine neue Lehre zum technischen Handeln offenbart, wenn der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen. Auch die Auswahl einer bestimmten Dosierung innerhalb eines bereits bekannten Bereichs führt grundsätzlich nicht zur Patentfähigkeit. Ausnahmen hiervon sind nur gerechtfertigt, wenn die im Anspruch definierte Dosierungsanleitung gegenüber dem bekannten Stand der Technik nachweislich eine besondere technische Wirkung hervorgebracht hat.