Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Technizität der Wiedergabe topographischer Informationen

Die Wiedergabe topographischer Informationen mittels eines technischen Geräts ist nicht vom Patentschutz ausgeschlossen, wenn zumindest ein Teilaspekt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre ein technisches Problem löst. Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen. Eine nichttechnische Vorgabe, wie die Auswahl einer für die Navigation eines Fahrzeugs zweckmäßigen Darstellung positionsbezogener topographischer Informationen, bleibt hierbei außer Betracht.