Der Bundesgerichtshof entscheidet über erstattungsfähige Kosten in Patentnichtigkeitsverfahren

Nachdem verschiedene Senate des Bundespatentgerichts in der Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwalts- und Rechtsanwaltskosten in Patentnichtigkeitsverfahren unterschiedliche Auffassungen vertreten haben, hat jetzt der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen vom 18.12.2012 für Klarheit gesorgt (X ZB 6/12 und X ZB 11/12): Wenn ein paralleler Patentverletzungsprozess anhängig ist, das heißt zwischen denselben oder wirtschaftlich verbundenen Parteien, dann sind im Patentnichtigkeitsverfahren sowohl die Patentanwalts- als auch die Rechtsanwaltsgebühren erstattungsfähig.