Der Bundesgerichtshof entscheidet über Fragen zur Unterlizenz im Urheberrecht

In einer Entscheidung ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass im Urheberrecht ein einfaches Nutzungsrecht, das von einem ausschließlichen Nutzungsrecht abgeleitet ist, nicht automatisch erlischt, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht wirksam wegen Nichtausübung gemäß § 41 UrhG widerrufen worden ist.