Der Bundesgerichtshof entscheidet über Keyword-Advertising

In einer Entscheidung vom 13. Dezember 2012 (I ZR 217/10) hat es der Bundesgerichtshof nicht als Markenverletzung angesehen, dass ein Konkurrent die Marke „MOST“ als Schlüsselwort (Keyword) eingesetzt hat. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die nach Eingabe des Keywords erscheinende Werbung eindeutig von der Trefferliste getrennt und in einem entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint der selbst weder die Marke, noch sonst ein Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.