Wer einen Internetmarktplatz betreibt, ist nicht verpflichtet, sämtliche Angebote, die Marken eines Dritten anführen, einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob von den Original-Erzeugnissen abweichende Produkte angeboten werden. Er haftet auch nicht nach wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen, wenn in Angeboten mit Formulierungen “ähnlich” oder “wie” auf Marken eines Dritten Bezug genommen wird.