Der Bundesgerichtshof entscheidet über Onlinevertrieb

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der BGH ein Vertriebsmodell eines bekannten US-Spieleherstellers als zulässig angesehen. Wer etwa ein herkömmliches Buch oder eine DVD kauft, kann diese Dinge beliebig weiterverkaufen. Bei eBooks, Computerprogrammen und Online-Musik dagegen binden viele Hersteller dieses einmal gekaufte Werk fest an ein individuelles Benutzerkonto, das nicht übertragen werden darf. Der BGH hält diese Bindung für zulässig.