Der Bundesgerichtshof entscheidet über parallele Prozesse des Patentinhabers und des ausschließlichen Lizenznehmers

In einer Entscheidung vom 19. Februar 2013 (X ZR 70/12) hatte der Bundesgerichtshof folgenden Fall zu beurteilen: Ein Patentinhaber hatte gegen einen Patentverletzer Klage erhoben und danach einem Dritten eine ausschließliche Lizenz an dem Klagepatent eingeräumt. Auch der ausschließliche Lizenznehmer hat gegen den Patentverletzer Klage eingereicht. Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der ausschließliche Lizenznehmer an der Erhebung einer eigenen Klage gegen den Patentverletzer gehindert ist, solange die Klage des Patentinhabers rechtshängig ist. Das rechtskräftige Urteil über die Klage des Patentinhabers wirkt auch für und gegen den ausschließlichen Lizenznehmer.