Der Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatz gegenüber mehreren Verletzern in einer Lieferkette

In einer Entscheidung ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass nach einer Schutzrechtsverletzung von jedem Verletzer innerhalb einer Lieferkette die Herausgabe des durch die Verletzung erzielten Gewinns als Schadensersatz verlangt werden kann. Der herauszugebende Gewinn kann allerdings dadurch vermindert werden, dass ein Verletzer einem in der Lieferkette nachfolgenden Verletzer wegen der Belieferung mit nicht verkehrsfähigen Produkten Schadensersatz leistet.