Der Bundesgerichtshof entscheidet über Verjährung in Arbeitnehmererfinderangelegenheiten

In einer Entscheidung vom 26.11.2013 (X ZR 3/13) hatte der Bundesgerichtshof über die Verjährung von Ansprüchen eines angestellten Erfinders zu entscheiden. Nach dem Arbeitnehmererfindergesetz haben der Erfinder sowie der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anzurufen, bevor eine Klage eingereicht wird. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die Anrufung der Schiedsstelle zu einer Hemmung der Verjährung der betreffenden Ansprüche des Arbeitnehmererfinders führt.