Der Bundesgerichtshof entscheidet über “Zwangslizenzeinwand” im Patentverletzungsprozess

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Patentverletzer, der nach einem patentierten Industriestandard produziert, unter engen Voraussetzungen auf den „kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand“ berufen. Der Einwand setzt voraus, dass sich der Patentverletzer erfolglos um eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen bemüht hat und der Patentinhaber durch die Lizenzverweigerung gegen das kartellrechtliche Verbot verstößt, andere Unternehmen zu diskriminieren oder ohne sachlichen Grund zu behindern. Darüber hinaus muss die Zahlung einer angemessenen Lizenz, beispielsweise durch Hinterlegung, sichergestellt sein.