Der Bundesgerichtshof entscheidet zum Fortbestand von Unterlizenzen beim Erlöschen der Hauptlizenz

In einer Entscheidung vom 19. Juli 2012 (I ZR 70/10) ist der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Erlöschen der Hauptlizenz, etwa wegen Nichtzahlung der Lizenzgebühren, nicht zum Erlöschen einer vom Hauptlizenznehmer eingeräumten Unterlizenz führt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs sind die Interessen des Hauptlizenzgebers gewahrt, da er den Hauptlizenznehmer nach dem Erlöschen der Hauptlizenz auf Abtretung seines Anspruchs gegen den Unterlizenznehmer auf Zahlung von Lizenzgebühren in Anspruch nehmen kann.